Führerschein Einziehung

    Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug

    Beschreibung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutung:

    Ein Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten kommt als Maßnahme in Betracht, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht unbedingt notwendig erscheint (§ 44 StGB). Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein in der Dienststelle, die es ausgesprochen hat, hinterlegt bzw. dieser zugesandt wurde. Nach Ablauf des vom Gericht, der Polizei oder einer Verwaltungsbehörde ausgesprochenen Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.

    Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis (durch Gericht oder Verwaltungsbehörde) wird die Fahrerlaubnis ungültig. Die Besitzstände sind erloschen. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden.

    Bei diesem Antrag hat die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in vollem Umfang zu prüfen. Die Prüfung hat sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände zu erstrecken, die vorhanden sein müssen, um eine Gefährdung der Allgemeinheit soweit wie möglich auszuschließen. Es wird deshalb auch berücksichtigt, wie Sie sich seit der Verurteilung verhalten haben.

    Außerdem darf die Fahrerlaubnisbehörde auch Straftaten berücksichtigen, die zwar im Bundeszentralregister getilgt worden sind, aber in das Fahreignungsregister einzutragen waren. Die vorgeschriebenen Ermittlungen (Auskunft aus dem Fahreignungsregister, Einsichtnahme in Bußgeld- und Strafakten) nehmen einige Zeit in Anspruch. Deshalb wird empfohlen, bereits ca. 6 Monate  vor Ablauf der Sperrfrist in der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf  Erteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Falls Sie zwischenzeitlich in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Fahrerlaubnisbehörde umziehen, ist der Antrag dort zu stellen.

    Im Einzelfall müssen Sie evtl. ein Eignungsgutachten gemäß § 13 FeV (Medizinisch-psychologisches Gutachten - MPU) beibringen. Dies ist z. B. erforderlich, wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille oder wiederholt unter Alkohol geführt haben.

    Sollte der Entzug der Fahrerlaubnis in die Probezeit fallen, müssen Sie gemäß § 2 a StVG ein Aufbauseminar besuchen. Sollten Sie unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilgenommen haben, ist ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben.

    Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde im Fahrerlaubniswesen ist das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.

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    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsabteilung Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Tessenowstraße 15

    39114 Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 11.30 Uhr Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr; 14.00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr Freitag 08.00 - 11.30 Uhr Hinweis: Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminreservierung erforderlich. Die Kfz.-Zulassung für Privatpersonen erfolgt in den BürgerBüros

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Straßenbahn:
    Linie: 5, 6
    Haltestelle: Jerichower Platz

    Linienbus:
    Linie: 51
    Haltestelle: Wörlitzer Straße

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2010 (von: Landeshauptstadt Magdeburg Webservice)

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1232

    Fax: 0345 514-1829

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 05.12.2023 (von: Steinhardt, Katharina)

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    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MLV am 17.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2006 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

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