Führerschein Einziehung

    Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug

    Beschreibung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutung:

    Ein Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten kommt als Maßnahme in Betracht, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht unbedingt notwendig erscheint (§ 44 StGB). Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein in der Dienststelle, die es ausgesprochen hat, hinterlegt bzw. dieser zugesandt wurde. Nach Ablauf des vom Gericht, der Polizei oder einer Verwaltungsbehörde ausgesprochenen Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.

    Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis (durch Gericht oder Verwaltungsbehörde) wird die Fahrerlaubnis ungültig. Die Besitzstände sind erloschen. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden.

    Bei diesem Antrag hat die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in vollem Umfang zu prüfen. Die Prüfung hat sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände zu erstrecken, die vorhanden sein müssen, um eine Gefährdung der Allgemeinheit soweit wie möglich auszuschließen. Es wird deshalb auch berücksichtigt, wie Sie sich seit der Verurteilung verhalten haben.

    Außerdem darf die Fahrerlaubnisbehörde auch Straftaten berücksichtigen, die zwar im Bundeszentralregister getilgt worden sind, aber in das Fahreignungsregister einzutragen waren. Die vorgeschriebenen Ermittlungen (Auskunft aus dem Fahreignungsregister, Einsichtnahme in Bußgeld- und Strafakten) nehmen einige Zeit in Anspruch. Deshalb wird empfohlen, bereits ca. 6 Monate  vor Ablauf der Sperrfrist in der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf  Erteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Falls Sie zwischenzeitlich in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Fahrerlaubnisbehörde umziehen, ist der Antrag dort zu stellen.

    Im Einzelfall müssen Sie evtl. ein Eignungsgutachten gemäß § 13 FeV (Medizinisch-psychologisches Gutachten - MPU) beibringen. Dies ist z. B. erforderlich, wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille oder wiederholt unter Alkohol geführt haben.

    Sollte der Entzug der Fahrerlaubnis in die Probezeit fallen, müssen Sie gemäß § 2 a StVG ein Aufbauseminar besuchen. Sollten Sie unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilgenommen haben, ist ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben.

    Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde im Fahrerlaubniswesen ist das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrverbot (amtliche Verwahrung Führerschein)

    Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) haben, können Sie Ihren Führerschein zur Abgeltung eines Fahrverbotes in der Fahrerlaubnisbehörde Halle (Saale) hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt im Auftrag der anordnenden Bußgeldstelle (in Anordnung genannt). Die Hinterlegung wird an die entsprechende Behörde gemeldet.

    Hinweis: Hinterlegungen aufgrund gerichtlicher Fahrverbote sind nicht möglich.

    Alternativ können Sie das Führerscheindokument auch an die im Bußgeldbescheid genannte Behörde zur Hinterlegung einschicken. Dies trifft auch auf gerichtliche Fahrverbote zu.

    Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) haben, können Sie Ihren Führerschein zur Abgeltung eines Fahrverbotes in der Fahrerlaubnisbehörde Halle (Saale) hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt im Auftrag der anordnenden Bußgeldstelle (in Anordnung genannt). Die Hinterlegung wird an die entsprechende Behörde gemeldet.

    Hinweis: Hinterlegungen aufgrund gerichtlicher Fahrverbote sind nicht möglich.

    Alternativ können Sie das Führerscheindokument auch an die im Bußgeldbescheid genannte Behörde zur Hinterlegung einschicken. Dies trifft auch auf gerichtliche Fahrverbote zu.

    Ansprechpartner

    Team Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211399

    Fax: +49 345 2211384

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@halle.de

    Formulare

    Fotomustertafel BMI aus 2007
    Datenschutzhinweis Erlass von Ordnungsverfügungen in Bezug auf Fahrerlaubnisse

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1232

    Fax: 0345 514-1829

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 05.12.2023 (von: Steinhardt, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrverbot (amtliche Verwahrung Führerschein)

    • Bußgeldbescheid im Original
    • Bußgeldbescheid im Original

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Fahrverbot (amtliche Verwahrung Führerschein)

    • 25,00 Euro
    • 25,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MLV am 17.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2006 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Führerschein abgeben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)