Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe beantragen
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben wir Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung/Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: wohngeld@anhalt-bitterfeld.de
Telefon Festnetz: 03496 60-1727
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
obdachlos, Hilfen zur Wohnungsanmietung, drohende Obdachlosigkeit, Wohnungssicherung beantragen, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen