Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe beantragen
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben wir Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.
Hinweise für Halle (Saale): Wohnungssicherung
Die Obdachlosenbetreuung bietet:
- Teilnahme an Zwangsräumungen von Familien
- Unterbringung von Obdachlosen in städtischen Übergangswohnungen
- Vermittlung von Wohnungen an Obdachlose
- Beratung und sozialarbeiterische Betreuung im Rahmen der Wohnsozialisierungshilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe zur Wiedereingliederung in den normalen Wohnungsmarkt
- Vermittlung zu anderen sozialen Fachdiensten
Die Obdachlosenbetreuung bietet:
- Teilnahme an Zwangsräumungen von Familien
- Unterbringung von Obdachlosen in städtischen Übergangswohnungen
- Vermittlung von Wohnungen an Obdachlose
- Beratung und sozialarbeiterische Betreuung im Rahmen der Wohnsozialisierungshilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe zur Wiedereingliederung in den normalen Wohnungsmarkt
- Vermittlung zu anderen sozialen Fachdiensten
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Team Ambulante Wohnhilfen
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Existenzsichernde Leistungen > Fachbereich Soziales > Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Larisa Kuksova
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:30 Uhr Di: 13:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09.00 - 12.30 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2215459
Fax: +49 345 2215404
Formulare
Sozialhilfeantrag SGB XII
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Hinweise für Halle (Saale): Wohnungssicherung
Folgende Unterlagen sind bei vorhandenen Mietschulden einzureichen:
- fristlose Kündigung, Räumungsklage
- Mietvertrag, die aktuelle Miethöhe und die letzte Betriebskostenabrechnung
- aktuelle Einkommensnachweise (drei letzten Lohnabrechnungen; Rentenbescheid, Bürgergeldbescheid, ALG I-Bescheid, Ausbildungsvergütung, BAFöG-Bescheid, Elterngeldbescheid, Kindergeldbescheid, Unterhalt bzw. sonstige Einkommen) von allen im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis über die laufende Mietzahlung/laufende Abschlagszahlungen Energie
- Name des Energieanbieters und Kundennummer
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- aktueller Wohngeldbescheid (soweit dies gewährt wird)
- Kontoauszüge lückenlos der letzten 2 Monate
- Kopie von Personalausweis/Schwerbehindertenausweis/Mutterpass
- Nachweis bei Bezug von Pflegegeld
- schriftliche Begründung, wie die Mietschulden sind
- Ihre Telefonnummer u. soweit vorhanden Ihre Mailadresse.
Sind auch Energieschulden vorhanden, dann bitte zusätzlich beizubringen:
- Schriftverkehr mit dem Energieversorger (Mahnungen, Sperrankündigung, Jahresverbrauchsabrechnung usw.)
- eine schriftliche Begründung zur Entstehung der Energieschulden Eine Kopie dieses Schreibens wurde Ihnen am heutigen Tage ausgehändigt.
Folgende Unterlagen sind bei vorhandenen Mietschulden einzureichen:
- fristlose Kündigung, Räumungsklage
- Mietvertrag, die aktuelle Miethöhe und die letzte Betriebskostenabrechnung
- aktuelle Einkommensnachweise (drei letzten Lohnabrechnungen; Rentenbescheid, Bürgergeldbescheid, ALG I-Bescheid, Ausbildungsvergütung, BAFöG-Bescheid, Elterngeldbescheid, Kindergeldbescheid, Unterhalt bzw. sonstige Einkommen) von allen im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis über die laufende Mietzahlung/laufende Abschlagszahlungen Energie
- Name des Energieanbieters und Kundennummer
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- aktueller Wohngeldbescheid (soweit dies gewährt wird)
- Kontoauszüge lückenlos der letzten 2 Monate
- Kopie von Personalausweis/Schwerbehindertenausweis/Mutterpass
- Nachweis bei Bezug von Pflegegeld
- schriftliche Begründung, wie die Mietschulden sind
- Ihre Telefonnummer u. soweit vorhanden Ihre Mailadresse.
Sind auch Energieschulden vorhanden, dann bitte zusätzlich beizubringen:
- Schriftverkehr mit dem Energieversorger (Mahnungen, Sperrankündigung, Jahresverbrauchsabrechnung usw.)
- eine schriftliche Begründung zur Entstehung der Energieschulden Eine Kopie dieses Schreibens wurde Ihnen am heutigen Tage ausgehändigt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- § 23 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- § 34 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- §§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Hinweise für Halle (Saale): Wohnungssicherung
Satzung für die Benutzung von Übergangswohnungen in der Stadt Halle (Saale) vom 6. April 2000
§ 22 Abs. 8 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 88 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
§ 36 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Wohnungssicherung
persönlich oder durch Dritte mit Vollmacht
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
persönlich oder durch Dritte mit Vollmacht
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Wohnungssicherung
einzelfallbezogen
einzelfallbezogen
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Wohnungssicherung
Für die Benutzung von Übergangswohnungen werden Nutzungsgebühren erhoben.
Für die Benutzung von Übergangswohnungen werden Nutzungsgebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Hilfen zur Wohnungsanmietung, obdachlos, Wohnungssicherung beantragen, drohende Obdachlosigkeit