Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Hilfe zur Erziehung beantragen

    Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

    Beschreibung

    In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.

    Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.

    Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.

    Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.

    Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

    • Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
    • Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
    • Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
    • Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
    • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
    • Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
    • Für Kinder mit seelischer Behinderung  gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.

    Zuständigkeit

    Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    SG Sozialer Dienst

    Beschreibung

    Wenn Sie das Gefühl haben, bei der Erziehung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder nicht mehr weiter zu wissen oder Sie bei einer anstehenden Trennung nicht wissen, was danach auf Sie und die Familie zukommt, sind die MitarbeiterInnen im Allgemeinen Sozialen Dienst Ihre Ansprechpartner. Auch junge Menschen, die in ihrer persönlichen Situation das Gefühl haben, mit Problemen nicht fertig zu werden, finden verständnisvolle Zuhörer im Allgemeinen Sozialen Dienst.

    Unsere Aufgaben sind insbesondere:

    • die Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
    • die Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie benachteiligten jungen Menschen
    • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung sowie in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung
    • Angebote über geeignete Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder 
    • Wir kümmern uns um die Versorgung von Kindern in Notsituationen
    • Wir begleiten bei der Hilfe zur Erziehung, den Hilfen für junge Volljährige und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
    • Wir wirken in familiengerichtlichen Verfahren mit 
    • Wir nehmen Kinder in Obhut, wenn dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.

    Unsere Beratungen sind immer vertraulich und haben das Ziel, zu informieren, auf Fragen geeignete Antworten zu finden und gemeinsame Problemlösungen zu entwickeln.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kloster 4

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab

    Kontakt

    Fax: 03461 40-1502

    Telefon Festnetz: 03461 40-1590

    E-Mail: jugendamt-hze@saalekreis.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Kosten

    Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
    Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Trennung, Streit, Erziehungsberatung, Probleme, Jugendamt, Erziehungshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English