Entschädigung nach Freiheitsentziehung beantragen
Beschreibung
Personen, die infolge eines Gewahrsams aus politischen Gründen in der DDR oder in anderen Ostgebieten nach dem Bundesvertriebenengesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt.
Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung sowie die Erteilung einer Bescheinigung über die Opfereigenschaft kommunistischer Gewaltherrschaft.
Ehemalige politische Häftlinge und deren Hinterbliebene können eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Häftlingshilfegesetz beantragen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, 2. SED-UnBerG, Integration, Bildung, Ausbildungsförderung
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
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Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Soziales Entschädigungsrecht
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Postfachadresse
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
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Telefon Festnetz: 0345 514-3088
Fax: 0345 514-3089
Telefon Festnetz: 0391 567-2491
E-Mail: StrRehaG@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internet
Weitere Informationen
Formulare
Antragsformulare können Sie beim Landesverwaltungsamt anfordern. Diese werden Ihnen dann zugeschickt.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt