Alleinerbschein Erteilung

    Erbschein beantragen

    Beschreibung

    Sie haben geerbt. Wenn Sie nun über das Erbe verfügen wollen, wird in vielen Fällen ein Erbschein benötigt, damit Sie sich im Geschäftsverkehr ausweisen können. Den Erbschein stellt das Amtsgericht - Abteilung Nachlassgericht - aus.

    Ob Sie einen Erbschein brauchen und welche Unterlagen zur Beantragung erforderlich sind, ist vom Einzelfall abhängig und sollte in einer individuellen Beratung geklärt werden. Daher ist stets empfehlenswert, sich an das Amtsgericht – Abteilung Nachlassgericht – oder einen Notar Ihrer Wahl zu wenden.

    Achtung! Der Erbschein muss besonders beantragt werden; ein einfaches Schreiben reicht nicht aus! Die eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsantrag erfordert das persönliche Erscheinen eines Erben beim Nachlassgericht oder Notar.

    Dazu müssen in der Regel Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Auszüge aus dem Familienbuch) vorgelegt werden. Ist ein handschriftliches Testament vorhanden, so muss dieses im Original vorgelegt werden. Welche Unterlagen in Ihrem Fall zur Erlangung des Erbscheins erforderlich sind, erfahren Sie beim Amtsgericht - Nachlassgericht - oder einem Notar Ihrer Wahl.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die Erteilung des Erbscheins ist von derjenigen für die Antragstellung (Abnahme der eidesstattlichen Versicherung) zu unterscheiden. Einen Erbschein stellt das Amtsgericht - Nachlassgericht - aus. Zuständig ist das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Die eidesstattliche Versicherung können Sie dagegen bei jedem Amtsgericht oder bei einem Notar Ihrer Wahl abgeben. Das für Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Wernigerode

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Str. 8

    38855 Wernigerode

    Bahnhof

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 12 61

    38842 Wernigerode

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03943 5310

    Fax: 03943 531140

    E-Mail: ag-wr@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agwrdsgvo.)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 29.12.2022 (von: Vormbrocke, Heinz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2353 BGB + §352, 352b - e FamFG

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2006 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

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