Alleinerbschein Erteilung

    Erbschein beantragen

    Beschreibung

    Sie haben geerbt. Wenn Sie nun über das Erbe verfügen wollen, wird in vielen Fällen ein Erbschein benötigt, damit Sie sich im Geschäftsverkehr ausweisen können. Den Erbschein stellt das Amtsgericht - Abteilung Nachlassgericht - aus.

    Ob Sie einen Erbschein brauchen und welche Unterlagen zur Beantragung erforderlich sind, ist vom Einzelfall abhängig und sollte in einer individuellen Beratung geklärt werden. Daher ist stets empfehlenswert, sich an das Amtsgericht - Abteilung Nachlassgericht - oder einen Notar Ihrer Wahl zu wenden.

    Achtung! Der Erbschein muss besonders beantragt werden; ein einfaches Schreiben reicht nicht aus! Die eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsantrag erfordert das persönliche Erscheinen eines Erben beim Nachlassgericht oder Notar.

    Dazu müssen in der Regel Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Auszüge aus dem Familienbuch) vorgelegt werden. Ist ein handschriftliches Testament vorhanden, so muss dieses im Original vorgelegt werden. Welche Unterlagen in Ihrem Fall zur Erlangung des Erbscheins erforderlich sind, erfahren Sie beim Amtsgericht - Nachlassgericht - oder einem Notar Ihrer Wahl.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die Erteilung des Erbscheins ist von derjenigen für die Antragstellung (Abnahme der eidesstattlichen Versicherung) zu unterscheiden. Einen Erbschein stellt das Amtsgericht - Nachlassgericht - aus. Zuständig ist das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Die eidesstattliche Versicherung können Sie dagegen bei jedem Amtsgericht oder bei einem Notar Ihrer Wahl abgeben. Das für Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Weißenfels

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 53

    06652 Weißenfels

    Hausanschrift

    Friedrichsstraße 18

    06667 Weißenfels

    Haltestellen

    • Haltestelle: Goethe-Gymnasium
      Linie:
      • Bus: Nr. 6

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03443 384226

    Telefon Festnetz: 03443 3840

    E-Mail: ag-wsf@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2353 BGB + §352, 352b - e FamFG

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English