Überwachung des Lärmschutzes beantragen
Beschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.
Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung.
Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Allstedt - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Breite Straße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Breite Straße
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Markt
Bus: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00-18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-17.00 Freitag: 09.00-12.00
Kontakt
Weitere Informationen
Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt
Aktuelles
Amtsleiter: Herr Steffen Hooper
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Behindertenparkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: im Hof der Kreisverwaltung
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt