Überwachung des Lärmschutzes beantragen
Beschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.
Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung.
Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz
Beschreibung
Was „Immission“ bedeutet:
Luftverunreinigungen (z.B. Gase, Stäube), Geräusche/Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen
Ziele im Immissionsschutz:
Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen, die durch Immissionen verursacht werden, sowie dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen (Vorsorge)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fasst all dies zusammen:
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die Basis für unsere Arbeit und umfasst all die oben genannten Ziele. Es ist damit eines der wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Fortführende Vorschriften zur Konkretisierung im Umweltrecht sind die Bundes-Immissions-schutz-Verordnungen sowie die Technischen Anleitungen für Lärm und Luft- TA Lärm / TA Luft.
Aufgaben des Sachgebietes Immissionsschutz
- Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (Genehmigung und Überwachung)
- Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren
- Windkraftanlagen
- Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Planungsverfahren
- Registrierung der Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV
- Lärm, Geräusche, Erschütterungen (Schwingungen)
- Luftverunreinigungen, Stäube, Gerüche
- Lichtimmissionen
- Wärmepumpen
- Kleinfeuerungsanlagen
- Chemikaliensicherheit
- Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Problemstellungen
- Beratungstätigkeit (z.B. Standortfestlegung für Wärmepumpen)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4336
E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Gemeinde Niedere Börde - Ordnung- und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Hof des Verwaltungsgeländes
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Groß Ammensleben - Bahnhof
Regionalbahn: Elbe-Saale-Bahn KBS 308
Groß Ammensleben - Bahnhofstaße
Bus: Linie 610
Groß Ammensleben - Gaststätte "Zur Post"
Bus: Linie 617
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.30-17.45 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039202 88-412
E-Mail: gewerbeamt@niedere-boerde.de
Fax: 039202 88-413
E-Mail: ordnungsamt@niedere-boerde.de
Telefon Festnetz: 039202 88-402
Internet
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt