Lärmschutz Überwachung

    Überwachung des Lärmschutzes beantragen

    Beschreibung

    Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

    Zum Lärmschutz gehört u.a. eine vorsorgende Planung wie zum Beispiel die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört.

    Im Sinne des Lärmschutzes erfolgt eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung.

    Die heutzutage vielseitigsten baulichen Maßnahmen sind Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, Lärmschutztunnel und Schallschutzmauern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermaßnahmen des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

    Das Landesamt für Umweltschutz wirkt bei der Lärmkartierung und der Lärmminderungsplanung mit.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

    Beschreibung

    Was „Immission“ bedeutet:

    Luftverunreinigungen (z.B. Gase, Stäube), Geräusche/Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen​

    Ziele im Immissionsschutz:

    Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen, die durch Immissionen verursacht werden, sowie dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen (Vorsorge)​

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fasst all dies zusammen:

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die Basis für unsere Arbeit und umfasst all die oben genannten Ziele. Es ist damit eines der wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Fortführende​ Vorschriften zur Konkretisierung im Umweltrecht sind die Bundes-Immissions-​schutz-Verordnungen sowie die Technischen Anleitungen für Lärm und Luft​- TA Lärm / TA Luft.

    Aufgaben des Sachgebietes Immissionsschutz

    • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (Genehmigung und Überwachung)​
    • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren
    • Windkraftanlagen​
    • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Planungsverfahren​
    • Registrierung der Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV
    • Lärm, Geräusche, Erschütterungen (Schwingungen)​
    • Luftverunreinigungen, Stäube, Gerüche​
    • Lichtimmissionen​
    • Wärmepumpen
    • Kleinfeuerungsanlagen
    • Chemikaliensicherheit
    • Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Problemstellungen​
    • Beratungstätigkeit (z.B. Standortfestlegung für Wärmepumpen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4336

    E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2010 (von: Remo Walter)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Hubl, Justin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-2500

    Fax: 0345 514-2512

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)