Landwirtschaft: Betriebsprämie
Beschreibung
Die einheitliche Betriebsprämie aus der EU-Agrarreform ist eine Einkommensbeihilfe für Landwirte. Hauptzweck dieser Zahlung ist es, den Landwirten ein stabileres Einkommen zu sichern. So können Sie als Reaktion auf die Nachfrage entscheiden, was sie erzeugen wollen, ohne die Beihilfen zu verlieren.
Jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs hat unabhängig von seiner Erzeugung und als ergänzende Leistung zu seinem Einkommen Anspruch auf Direktzahlungen. Es gibt aber besondere Stützungsregelungen für Hartweizen, Eiweißpflanzen, Reis, Schalenfrüchte, Energiepflanzen, Kartoffelstärke, Milcherzeugnisse, Saatgut, landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Schaf- und Ziegenfleisch, Rindfleisch, Körnerleguminosen, Baumwolle, Tabak sowie Hopfen.
Zuständig für die Betriebsprämien sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Aufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Hinweise für Halle (Saale): Landwirtschaft, Förderung
Landwirte (Flächennutzer) können beispielsweise EU-Fördermittel beantragen, wenn ihr zu bewirtschaftendes Gebiet in einem Schutzgebiet liegt. Die Untere Forstbehörde berät Antragsteller zu landwirtschaftlichen Förderprogrammen mit der Zielrichtung Naturschutz und Landschaftsschutz. Bei vorliegenden Tatbeständen stimmt die Behörde der Förderung zu.
Landwirte (Flächennutzer) können beispielsweise EU-Fördermittel beantragen, wenn ihr zu bewirtschaftendes Gebiet in einem Schutzgebiet liegt. Die Untere Forstbehörde berät Antragsteller zu landwirtschaftlichen Förderprogrammen mit der Zielrichtung Naturschutz und Landschaftsschutz. Bei vorliegenden Tatbeständen stimmt die Behörde der Förderung zu.
Ansprechpartner
Team Untere Naturschutzbehörde
Beschreibung
Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:
- Überwachung von Bautätigkeiten im Rahmen des Landschaftsschutzes,
- Durchsetzung der Bundesartenschutzverordnung,
- Antragsbearbeitung im Rahmen der Baumschutzverordnung,
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214674
Fax: +49 345 2214667
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Landwirtschaft, Förderung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Landwirtschaft, Förderung
richtet sich nach dem Aufwand
richtet sich nach dem Aufwand
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Landwirtschaft, Förderung
kostenlos
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen über Grundlagen, Berechnung und die Antragstellung von Betriebsprämien erhalten Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt