Erbenauseinandersetzung beantragen
Beschreibung
Ist ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt worden, dann teilt das Gesetz nicht jedem Einzelnen unterschiedliche Gegenstände zu. Alle Erben sind mit ihrem Anteil am Vermögen des Erblassers, an der Gesamtheit des Vermögens beteiligt. Der Nachlass steht den Erben gemeinschaftlich zu. Kein Miterbe kann über einen Gegenstand allein verfügen. Es ist stets die Mitwirkung aller Erben nötig. Alle Erben zusammen bilden die so genannte Erbengemeinschaft.
Erbauseinandersetzung
Wenn der Nachlass aufgeteilt werden soll, müssen sich die Erben über die Teilung einigen. Kommt keine Einigung zustande, muss dieses in der Erbauseinandersetzung geklärt werden. Diese muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Dabei werden die Nachlassgegenstände oder ihr Erlös so unter den Miterben verteilt, dass jeder so viel erhält, wie es seinem Anteil an der Erbengemeinschaft entspricht.
Ansprechpartner
Amtsgericht Halle (Saale)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: ja
"Heinrich-Schütz-Straße" in beiden Fahrtrichtungen
Bus: Linie 30
Straßenbahn: 2 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
06095 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Allgemein (Gilt nicht für Beratungshilfe) Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Beratungshilfe (nur an folgenden Tagen!) Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr Zahlstelle / Gerichtskasse Montag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 2200
Fax: 0345 2205030
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt