Erbenauseinandersetzung beantragen
Beschreibung
Ist ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt worden, dann teilt das Gesetz nicht jedem Einzelnen unterschiedliche Gegenstände zu. Alle Erben sind mit ihrem Anteil am Vermögen des Erblassers, an der Gesamtheit des Vermögens beteiligt. Der Nachlass steht den Erben gemeinschaftlich zu. Kein Miterbe kann über einen Gegenstand allein verfügen. Es ist stets die Mitwirkung aller Erben nötig. Alle Erben zusammen bilden die so genannte Erbengemeinschaft.
Erbauseinandersetzung
Wenn der Nachlass aufgeteilt werden soll, müssen sich die Erben über die Teilung einigen. Kommt keine Einigung zustande, muss dieses in der Erbauseinandersetzung geklärt werden. Diese muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Dabei werden die Nachlassgegenstände oder ihr Erlös so unter den Miterben verteilt, dass jeder so viel erhält, wie es seinem Anteil an der Erbengemeinschaft entspricht.
Ansprechpartner
Amtsgericht Wernigerode
Adresse
Hausanschrift
Bahnhof
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 12 61
38842 Wernigerode
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03943 5310
Fax: 03943 531140
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt