Erbauseinandersetzung Vermittlung

    Erbenauseinandersetzung beantragen

    Beschreibung

    Ist ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt worden, dann teilt das Gesetz nicht jedem Einzelnen unterschiedliche Gegenstände zu. Alle Erben sind mit ihrem Anteil am Vermögen des Erblassers, an der Gesamtheit des Vermögens beteiligt. Der Nachlass steht den Erben gemeinschaftlich zu. Kein Miterbe kann über einen Gegenstand allein verfügen. Es ist stets die Mitwirkung aller Erben nötig. Alle Erben zusammen bilden die so genannte Erbengemeinschaft.

    Erbauseinandersetzung
    Wenn der Nachlass aufgeteilt werden soll, müssen sich die Erben über die Teilung einigen. Kommt keine Einigung zustande, muss dieses in der Erbauseinandersetzung geklärt werden. Diese muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Dabei werden die Nachlassgegenstände oder ihr Erlös so unter den Miterben verteilt, dass jeder so viel erhält, wie es seinem Anteil an der Erbengemeinschaft entspricht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Köthen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedhofstraße (Köthen) 48

    06366 Köthen (Anhalt)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 48  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eduardstraße oder Bärteichpromenade
      Linie:
      • Bus: A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 56

    06355 Köthen (Anhalt)

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Nachlassabteilung Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03496 422150

    Telefon Festnetz: 03496 4220

    E-Mail: ag-koet@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de