Erbauseinandersetzung Vermittlung

    Erbenauseinandersetzung beantragen

    Beschreibung

    Ist ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt worden, dann teilt das Gesetz nicht jedem Einzelnen unterschiedliche Gegenstände zu. Alle Erben sind mit ihrem Anteil am Vermögen des Erblassers, an der Gesamtheit des Vermögens beteiligt. Der Nachlass steht den Erben gemeinschaftlich zu. Kein Miterbe kann über einen Gegenstand allein verfügen. Es ist stets die Mitwirkung aller Erben nötig. Alle Erben zusammen bilden die so genannte Erbengemeinschaft.

    Erbauseinandersetzung
    Wenn der Nachlass aufgeteilt werden soll, müssen sich die Erben über die Teilung einigen. Kommt keine Einigung zustande, muss dieses in der Erbauseinandersetzung geklärt werden. Diese muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Dabei werden die Nachlassgegenstände oder ihr Erlös so unter den Miterben verteilt, dass jeder so viel erhält, wie es seinem Anteil an der Erbengemeinschaft entspricht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Salzwedel

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 68

    29410 Salzwedel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 24  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: HBf Salzwedel
      Linien:
      • Bus: 193 Arendsee-Salzwedel
      • Bus: 408 Gardelegen-Salzwedel, 422 Klötze-Salzwedel
      • Bus: 409, 410, 412 Diesdorf/Dähre-Salzwedel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 11 41

    29401 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 8440

    Fax: 03901 844149

    E-Mail: ag-saw@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de