Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen
Beschreibung
Um welche Uhrzeit, an welchen Tagen Einzelhandelsunternehmen öffnen können bzw. geschlossen bleiben müssen, regelt das Ladenöffnungszeitengesetz.
In Sachsen-Anhalt dürfen Sie als Ladeninhaber Ihr Geschäft für den Verkauf Montag bis Freitag jeweils von 0 bis 24 Uhr und Samstags von 0 bis 20 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen ist eine Öffnung des Geschäftes grundsätzlich nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
So dürfen an Sonn- und Feiertagen z.B.
- Bäcker- oder Konditorwaren von Bäckereien und Konditoreien ,
- Blumen von Blumengeschäften sowie
- Zeitungen und Zeitschriften von Kiosken
jeweils für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden nach der Entscheidung der Handelstreibenden, am Heiligabend längstens bis 14 Uhr, zum Verkauf angeboten werden.
Ebenso dürfen an Sonn- und Feiertagen in anerkannten Kur- und Erholungsorten sowie Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr für den Verkauf von Reisebedarf sowie der Waren, die den Charakter des Ortes kennzeichnen, geöffnet sein.
Hinweis:
An höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr kann die Gemeinde erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass auf Antrag geöffnet werden.
Zuständigkeit
Für den Vollzug des Ladenöffnungszeitengesetzes, wozu auch die Zulassung weiterer Öffnungszeiten zählt, sind grundsätzlich die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Städte und Gemeinden zuständig.
Daneben steht der Fachbereich "Arbeitsschutz" des Landesamtes für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt für Auskünfte, insbesondere wenn der Arbeitszeitschutz von Arbeitnehmern betroffen ist, zur Verfügung.
Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Wirtschaft.
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Parkplatz:
Gebühren: nein
Betriebshof Freiimfelder Straße
Straßenbahn: 10
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
LAV
Stadt Hecklingen - SB Gewerbe/Feuerwehren
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor der Rathauspassage, Hermann-Danz-Str.
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Hecklingen, Gierslebener Straße
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Hecklingen, Hamburger Str.
Bus: A
Hecklingen, Staßfurter Str.
Bus: 172
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03925 9270-34
Fax: 03925 9270-42
Bankverbindung
Stadt Hecklingen
Empfänger: Stadt Hecklingen
IBAN: DE29 8005 5500 3011 0011 61
BIC: NOLADE21SES
Bankinstitut: Salzlandsparkasse
Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wirtschaft
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Hauptbahnhof
Straßenbahn: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Entscheidung über die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen durch Bäcker, Blumengeschäfte oder in Kur- und Erholungsorten ist durch die Handeltreibenden der Gemeinde mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Ladenschlussgesetz, Ladenschluss