Zulässigkeit bei besonderen Kündigungsverboten Erklärung

    Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege beantragen

    Wenn Ihre Beschäftigten unter besonderem Kündigungsschutz stehen, ist eine Kündigung nur in wenigen Ausnahmen möglich. Sie müssen dann bei der zuständigen Landesbehörde die Aufhebung des Kündigungsschutzes beantragen. 

    Beschreibung

    Möchten Sie Beschäftigten kündigen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, müssen Sie vor der Kündigung eine Zulässigkeitserklärung beantragen.

    Folgende Personengruppen stehen unter besonderem Kündigungsschutz:

    • Frauen
    • Personen in Elternzeit,
    • Personen, die nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz eine pflegebedürftige angehörige Person pflegen und dafür die entsprechende (teiweise) Freistellung in Anspruch nehmen. Pflegezeit und Pflegefamilienzeit können Sie zusammen maximal 24 Monate je pflegebedürftige, angehörige Person nehmen.  
       

    Beachten Sie die Besonderheiten der unterschiedlichen Kündigungsschutzregeln bei diesen Personengruppen:

    • Für die Pflege gilt der Kündigungsschutz nicht nur während der pflegebedingten Freistellung, sondern bereits dann, wenn eine Arbeitsverhinderung bei Ihnen angekündigt wird. Der Schutz gilt höchstens 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn. Der Kündigungsschutz gilt außerdem nicht nur bei der Übernahme einer Pflegeleistung, sondern auch, wenn eine Pflege organisiert wird. Hierfür können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10 Tage freigestellt werden.
    • Ein Kündigungsschutz für Eltern in Elternzeit beginnt bereits bei Antragstellung. Jedoch frühestens:
      • 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn das Kind unter 3 Jahren alt ist.
      • 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn das Kind zwischen 3 und 8 Jahren alt ist.

    Die zuständige Behörde erteilt Ihnen die Zustimmung nur, wenn ein belegbarer Kündigungsgrund nachgewiesen werden kann.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Betriebshof Freiimfelder Straße

    Straßenbahn: 10

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 52162401

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Formulare

    Antrag auf Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter Menschen

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 19.09.2024 (von: Schmidt, Mirko)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Burgenlandkreis - Personalrat

    Beschreibung

    Zum Wohle der Beschäftigten und der Dienststelle arbeiten Personalvertretung und Behördenleitung vertrauensvoll zusammen. Die Personalvertretung wird für ein Zeitraum von fünf Jahren von den Beschäftigten, dies sind Arbeitnehmer und Beamte, gewählt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    Postfach 1151

    06618 Naumburg (Saale)

    Linienverkehr 620

    Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße


    Linienverkehr 820

    Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße


    Stadtverkehr 102

    Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Am Hauptsitz Schönburger Straße 41 in Naumburg befinden sich an allen Gebäuden Rollstuhlrampen. An der Außenstelle Am Stadtpark in Weißenfels befindet sich ein behindertengerechter Eingang im Hof. Die Außenstelle Neidschützer Straße in Naumburg ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich.
    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: personalrat@blk.de

    Telefon Festnetz: 03445 73-1603

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter Menschen

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2006 (von: Norman Tautenhahn)

    Technisch geändert am 13.12.2024 (von: Webservice, brain Geo CMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag für die Zulässigkeitserklärung

    Das zuständige Amt kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern, wenn es zu den gemachten Angaben Rückfragen gibt.

    Voraussetzungen

    • Es besteht ein triftiger Kündigungsgrund wie zum Beispiel Insolvenz, teilweise Stilllegung des Betriebs oder eine besonders schwere Pflichtverletzung der Arbeitnehmenden.
    • Sie beschäftigen Arbeitnehmende einer der 3 Personengruppen, die einem besonderen Kündigungsverbot unterliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Antrags und kann in Einzelfällen deutlich länger dauern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2006 (von: Friedemann Kahl)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Arbeitgebende, Pflegefreistellung, Kündigungsschutz, Mutterschutz, Arbeitgeber, Elternzeit, Beschäftigungsverbot Zulässigkeitserklärung, Entlassung, Kündigung, Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)