Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel melden

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde oder bei der Polizei anzeigen, ansonsten setzen Sie sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition oder Munitionsteile, die ihrer Natur nach explosiv ist, insbesondere Gewehrpatronen, Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. In den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle sind anstelle der Städte die Polizeidirektionen zuständig.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 37

    06406 Bernburg (Saale)

    > Besucheranschrift

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rheineplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bernburg (Saale) Karlsplatz
      Linie:
      • Bus: > über mehrere Linien zu erreichen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung * Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3471 684-561324

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1366(Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)

    E-Mail: ordnung@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel, insbesondere das Bergen, der Transport und die Vernichtung der Kampfmittel sowie die Suche nach Kampfmitteln bei begründeten Verdachtspunkten sind kostenlos.

    Kosten entstehen nur für rein vorsorgliche Suchmaßnahmen nach Kampfmitteln bei unbegründetem Gefahrenverdacht und für die Bearbeitung des Antrages zur Kampfmittelsuche bei der Polizeibehörde nach deren Gebührenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kampfmittel melden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de