Kampfmittel melden
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde oder bei der Polizei anzeigen, ansonsten setzen Sie sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition oder Munitionsteile, die ihrer Natur nach explosiv ist, insbesondere Gewehrpatronen, Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.
Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. In den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle sind anstelle der Städte die Polizeidirektionen zuständig.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Rheineplatz
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
Gebühren: ja
Bernburg (Saale) Karlsplatz
Bus: > über mehrere Linien zu erreichen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
06400 Bernburg (Saale)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1366(Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)
Fax: +49 3471 684-561324
E-Mail: ordnung@kreis-slk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Kampfmittelbeseitigung
Kosten
Die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel, insbesondere das Bergen, der Transport und die Vernichtung der Kampfmittel sowie die Suche nach Kampfmitteln bei begründeten Verdachtspunkten sind kostenlos.
Kosten entstehen nur für rein vorsorgliche Suchmaßnahmen nach Kampfmitteln bei unbegründetem Gefahrenverdacht und für die Bearbeitung des Antrages zur Kampfmittelsuche bei der Polizeibehörde nach deren Gebührenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Kampfmittel melden