Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel melden

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde oder bei der Polizei anzeigen, ansonsten setzen Sie sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition oder Munitionsteile, die ihrer Natur nach explosiv ist, insbesondere Gewehrpatronen, Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. In den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle sind anstelle der Städte die Polizeidirektionen zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schartweg 7

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schartweg 7
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schartweg 7
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-1912

    Fax: +49 3464 535-1926

    E-Mail: amtbk@lkmsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel, insbesondere das Bergen, der Transport und die Vernichtung der Kampfmittel sowie die Suche nach Kampfmitteln bei begründeten Verdachtspunkten sind kostenlos.

    Kosten entstehen nur für rein vorsorgliche Suchmaßnahmen nach Kampfmitteln bei unbegründetem Gefahrenverdacht und für die Bearbeitung des Antrages zur Kampfmittelsuche bei der Polizeibehörde nach deren Gebührenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kampfmittel melden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de