Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel melden

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde oder bei der Polizei anzeigen, ansonsten setzen Sie sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition oder Munitionsteile, die ihrer Natur nach explosiv ist, insbesondere Gewehrpatronen, Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. In den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle sind anstelle der Städte die Polizeidirektionen zuständig.

    Ansprechpartner

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    39288 Burg

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 9

    39288 Burg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Verwaltungszentrum
    • Haltestelle: Krankenhaus
      Linie:
      • Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30-12:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr Hinweis abweichende Öffnungszeiten Jagd-, Waffen- und Fischereibehörde Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr Bußgeldstelle nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03921 949-3200

    Fax: 03921 949-9532

    E-Mail: fb-ordnung@lkjl.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel, insbesondere das Bergen, der Transport und die Vernichtung der Kampfmittel sowie die Suche nach Kampfmitteln bei begründeten Verdachtspunkten sind kostenlos.

    Kosten entstehen nur für rein vorsorgliche Suchmaßnahmen nach Kampfmitteln bei unbegründetem Gefahrenverdacht und für die Bearbeitung des Antrages zur Kampfmittelsuche bei der Polizeibehörde nach deren Gebührenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kampfmittel melden

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English