Planfeststellungsbeschluss Feststellung

    Planfeststellungsverfahren beantragen

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Hinweise für Halle (Saale): Planfeststellungsverfahren

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden. Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden. Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
    Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren bzw. das Referat Wasser (Deichbau und Gewässerausbau).

    Hinweise für Halle (Saale): Planfeststellungsverfahren

    Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellung bzw. das Referat Wasser (Deichbau und Gewässerausbau).

    Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellung bzw. das Referat Wasser (Deichbau und Gewässerausbau).

    Ansprechpartner

    Team Planfeststellung und städtebauliche Verträge

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2216252

    Fax: +49 345 2214893

    E-Mail: planungsumweltrecht@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2022 (von: Huesmann, Maximilian)

    Technisch geändert am 06.06.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1280

    Fax: 0345 514-1644

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Steinhardt, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Planfeststellungsverfahren

    §§ 1, 5 und 6 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 18. November 2005 i.V.m. §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z.B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    §§ 1, 5 und 6 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 18. November 2005 i.V.m. §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z.B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2006 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)