Informationen zu Cross Compliance
Beschreibung
Im Bereich der staatlichen Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" ("anderweitige Verpflichtungen") eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Komplexe:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
- die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden einige oder alle der für diese drei Komplexe festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1 Prozent und bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
Zuständigkeit
Die Umsetzung von Cross-Compliance erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die Zahlstelle. Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Amt für ländliche Entwicklung
Beschreibung
Das Amt für ländliche Entwicklung ist zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Investoren, Bestandspflege und Existenzgründungen in allen Fragen der Wirtschaftsförderung.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist der Öffentliche Personennahverkehr mit den Zuständigkeiten als Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖSPV): Finanzierung und Förderung des ÖSPV, Nahverkehrs- und konzeptionelle Planungen, Gesellschafterfunktion im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV).
Weiterhin unterstützt es die Entwicklung im ländlichen Raum und ist Genehmigungsbehörde gemäß Grundstücksverkehrsgesetz und Anzeigebehörde gemäß Landpachtgesetz.
Adresse
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Koordinierungsstelle Cross Compliance
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt