Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen Überprüfung

    Informationen zu Cross Compliance

    Beschreibung

    Im Bereich der staatlichen Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" ("anderweitige Verpflichtungen") eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Komplexe:

    • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
    • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
    • die Erhaltung des Dauergrünlandes.

    Werden einige oder alle der für diese drei Komplexe festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1 Prozent und bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.

    Zuständigkeit

    Die Umsetzung von Cross-Compliance erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die Zahlstelle. Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Amt für ländliche Entwicklung

    Beschreibung

    Das Amt für ländliche Entwicklung ist zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Investoren, Bestandspflege und Existenzgründungen in allen Fragen der Wirtschaftsförderung.

    Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist der Öffentliche Personennahverkehr mit den Zuständigkeiten als Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖSPV): Finanzierung und Förderung des ÖSPV, Nahverkehrs- und konzeptionelle Planungen, Gesellschafterfunktion im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV). 

    Weiterhin unterstützt es die Entwicklung im ländlichen Raum und ist Genehmigungsbehörde gemäß Grundstücksverkehrsgesetz und Anzeigebehörde gemäß Landpachtgesetz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 48

    06618 Naumburg (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03445 73-2951

    Fax: 03445 73-2952

    E-Mail: laendliche.entwicklung@blk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Koordinierungsstelle Cross Compliance

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-2001

    Fax: 0345 514-1444

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English