Partei gründen
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Partei gründen wollen, müssen Sie öffentlich zur Gründungsversammlung einladen. Zur Gründung einer Partei sind mindestens drei Personen notwendig (Voraussetzung für eine geheime Wahl). In der Versammlung werden Parteiprogramm und Satzung beschlossen. Um die Partei nach außen zu vertreten, muss ein Vorstand gewählt werden (satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes). Der Vorstand muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.
Hinweis:
Es muss ein Protokoll der Gründungsversammlung erstellt werden. Das Protokoll muss enthalten: Anwesende Mitglieder, Ort, Datum, Zeit der Versammlung, Protokollführer, Tagesordnung der Versammlung, Unterschrift des Protokollführers.
Die neu gegründete Partei muss sich dann beim Bundeswahlleiter anzeigen und ihre Unterlagen hinterlegen. Der prüft, ob Programm und Satzung den im Parteiengesetz festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und alles vollständig ist.
Nach der Gründungsversammlung beginnt die eigentliche Arbeit für die Partei: neue Mitglieder werben, Strukturen aufbauen, Orts-, Kreis- oder Landesverbände gründen und an Wahlen teilnehmen. Die Partei mischt sich in aktuelle politische Debatten ein, nennt ihre Standpunkte, entwirft Lösungsvorschläge und stellt ein Wahlprogramm auf.
Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.Vor der Wahl prüfen die jeweiligen Wahlausschüsse, ob die Partei zu der bevorstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahl) zugelassen werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt