Ganztagsschule Förderung

    Genehmigung als Ganztagsschule beantragen

    Hier informieren sich die Schulen über die Möglichkeiten einer Antragstellung auf Errichtung einer Ganztagsschule.

    Beschreibung

    Schulen können als Ganztagsschulen organisiert werden. Die Gestaltung als Ganztagsschule setzt ein pädagogisches Konzept für eine ganztägige Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule voraus. Über dieses pädagogische Konzept entscheidet die Gesamtkonferenz. Die Einrichtung bedarf der Genehmigung der Schulbehörde. Voraussetzung ist, dass die personellen und sächlichen Bedingungen gegeben sind.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Schul- und Sportamt (mit Amt für Ausbildungsförderung)

    Beschreibung

    Leiterin des Schul- und Sportamtes ist Christin Hachmeister-Hübner.

    Mail: chachmeister-huebner@lkmsh.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Hüttenstr.
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-3200

    Fax: +49 3464 535-3290

    E-Mail: christin.hachmeister-huebner@lkmsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesschulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 56701

    E-Mail: poststelle@lscha.mk.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule,
    • das pädagogische Konzept,
    • die Beschreibung der Schulsituation und die Begründung für die Errichtung der Ganztagsschule auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse,
    • den Beschluss der Gesamtkonferenz zum pädagogischen Konzept,
    • den Beschluss des Schulelternrates und des Schülerrates der Schule zum Antrag,
    • die Zustimmung des Schulträgers zum Antrag einschließlich einer Aussage, dass er das erforderliche Personal gemäß Nummer 6.3 RdErl. des MB vom 27.2.2019 "Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule" im Rahmen seiner Zuständigkeiten bereitstellt,
    • die Angaben des Planungsträgers zum Schulstandort im Rahmen der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung,
    • die Angaben über die voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Schüler und
    • die Stellungnahme des Trägers der Schülerbeförderung hinsichtlich der Umsetzung des Ganztagsangebotes. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule ist durch die Schule spätestens bis zum 15.1. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einzureichen.
    • Die Anträge auf Änderung eines genehmigten Ganztagskonzeptes sind spätestens bis zum 15.4. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einzureichen.
    • Das Landesschulamt unterrichtet die oberste Schulbehörde über die zur Genehmigung vorgesehenen Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule jeweils bis zum 15.2. eines Schuljahres.
    • Bei den zur Genehmigung vorgesehenen Anträge auf Änderung eines genehmigten Ganztagskonzeptes soll die Information jeweils bis zum 30.4. gegenüber der obersten Schulbehörde erfolgen.
    • Die Schule weist jeweils bis zum 31.5. dem Landesschulamt die tatsächlichen Teilnehmerzahlen und ein den Bedarf deckendes Angebot nach.
    • Das Landesschulamt begleitet die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes. Das Landesschulamt berichtet der obersten Schulbehörde zum Ende eines jeden Schuljahres über die Entwicklung der Ganztagsschulen sowie jeweils zum Endes des Schulhalbjahres und des Schuljahres über den Einsatz der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

    Fristen

    • Die Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule müssen Sie spätestens bis zum 15.1. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einreichen.
    • Die Anträge auf Änderung eines genehmigten Ganztagskonzeptes müssen Sie spätestens bis zum 15.4. für das jeweils folgende Schuljahr beim Landesschulamt einreichen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hausaufgabenbetreuung, Betreuungsangebote, Mittagsverpflegung, Mittagessen, ganztägiges Bildungsangebot, Nachmittagsangebote, Nachmittagsbetreuung, Schule, Lernzeiten, Ganztagsbetreuung, Betreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English