Wahlschein beantragen
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Coswig (Anhalt) - Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Amtshausparkplatz
Anzahl: 68
Gebühren: nein
Parkplatz: neben dem Amtshaus
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: neben dem Rathaus
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Coswig (Anhalt) Post
Bus: Coswig (Anhalt) Post
Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 46
06869 Coswig (Anhalt)
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 15:30 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: bzw. nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an. Der Fachbereich befindet sich im Erdgeschoss.
erforderliche Unterlagen
- Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Formulare
Formulare vorhanden:
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig:
Online-Dienste vorhanden: teilweise
Voraussetzungen
Um einen Wahlschein zu erhalten, müssen Sie
- für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein sowie
- bei Ihrer Gemeinde/Stadt einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies ist per Online-Antrag oder E-Mail nicht möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bearbeitungsdauer
1 bis 8 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat am 11.10.2022
Stichwörter
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