Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen

    Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Stabsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sangerhausen, Hüttenstr.
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-2215

    Fax: +49 3464 535-2091

    E-Mail: stabsstelle@lkmsh.de

    Kontaktperson

    • Herr Matthias Grünewald

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Goldene Aue - SG Kommunale Rechtsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 8

    06537 Kelbra (Kyffhäuser)

    Parkplätze

    • Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Storkeyplatz (Penny-Markt)
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kelbra, Wendeschleife Gymnasium
      Linie:
      • Bus: 495, 514

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034651 383-200(Sachgebietsleiterin Geschäftsbereich I)

    Fax: 034651 383-22

    E-Mail: info@vwg-goldene-aue.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:

    Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    Um einen Wahlschein zu erhalten, müssen Sie

    • für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein sowie    
    • bei Ihrer Gemeinde/Stadt einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
    • Bei Antragstellung für eine andere Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies ist per Online-Antrag oder E-Mail nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag - verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat am 11.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Wahlschein zuschicken lassen, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein Erteilung, Wahlschein beantragen, Briefwahl, Wahl per Brief, Wahl per Post, Wahlscheinantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English