Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen

    Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt

    Beschreibung

    Folgende Anliegen können Sie am

    Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
    Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr

    im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:

    Einwohnermeldewesen
    An-, Ab- und Ummeldungen
    Auskünfte aus dem Melderegister
    Auskunftssperren einrichten

    Passwesen
    Ausstellung von Personalausweisen
    Vorläufige Personalausweise
    Verlusterklärungen
    Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
    Ausstellung von Reisepässen
    Passverluste
    Reisepassänderungen
    Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
    Vernichtung von Reisepässen
    Führungszeugnisse
    Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
    Untersuchungsberechtigungsscheine

    Fundamt
    Anzeige von Fundsachen

    Ordnungsamt
    Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
    Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken

    Friedhofsverwaltung
    Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
    Antrag auf Einebnung einer Grabstätte

    Steueramt
    Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
    Einrichtung einer Einzugsermächtigung
    Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung

    Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Weißandt-Gölzau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492
    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markplatz 1

    06388 Gröbzig

    Parkplätze

    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492
    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)

    Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)

    Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)

    Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Südliches Anhalt

    Empfänger: Stadt Südliches Anhalt

    IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37

    BIC: NOLADE21BTF

    Weitere Informationen

    Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Südliches Anhalt - Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Weißandt-Gölzau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Fax: 034978 265-55

    Telefon Festnetz: 034978 265-22(Wahlen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-39(Vergabewesen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-59(Vergabewesen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-13(Versicherungen, Archiv, Post)

    Telefon Festnetz: 034978 265-33(Wahlen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-12(Wahlen)

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss ist ebenerdig und daher auch für Gehbehinderte erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:

    Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    Um einen Wahlschein zu erhalten, müssen Sie

    • für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein sowie    
    • bei Ihrer Gemeinde/Stadt einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
    • Bei Antragstellung für eine andere Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies ist per Online-Antrag oder E-Mail nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag - verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat am 11.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Wahl per Post, Wahlschein zuschicken lassen, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein Erteilung, Wahlscheinantrag, Briefwahl, Wahlschein beantragen, Wahl per Brief

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de