Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen. Zu solchen Maßnahmen gehören Straßenbaumaßnahmen, das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien, aber auch Umzüge und andere Veranstaltungen. Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren. Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

    • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
    • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
    • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

    Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden, zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

    Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

    Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

    Hinweise für Harz: Ergänzung Leistungsbeschreibung

    Beim Landkreis Harz können für das Gebiet des Landkreises folgende Verkehrsraumeinschränkungen beantragt werden:

    1. Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO (Baumaßnahmen) auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen

    2. Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Hindernisse); hier geht es in erster Linie um Gerüste bzw. Container im öffentlichen Verkehrsraum, aber auch um Materiallagerungen o.ä. Diese Hindernisse müssen sich an oder auf Bundes-, Land- oder Kreisstraßen einschl. deren Nebenanlagen (Gehwege, Radwege, Parksteifen) usw. befinden

    3. Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Örtliche Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 42

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-4509

    Fax: 03941 5970-4160

    Kontaktperson

    • Herr Klaus Bendixen

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung (schriftlich formlos)
    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Gegebenenfalls: Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS)
    • Optional: Verkehrszeichenplan
    • Optional: Umleitungsplan
    • Optional: Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf
    • Optional: Signallage / Signalzeichenplan

    Hinweise für Harz: Ergänzung Leistungsbeschreibung

    zu 1.: Antrag (s. Formular), Lageplan, ggf. Umleitungsplan oder Verkehrszeichenplan

    zu 2.: Antrag (s. Anlage), Lageplan

    zu 3.: Antrag, Lageplan bzw. Marschstrecke, Nachweis der abgeschlossenen Veranstalterhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Harz: Ergänzung Leistungsbeschreibung

    Für den Download der entsprechenden Antragsformulare wählen Sie bitte als zuständige Stelle den Landkreis Harz aus, danach können Sie das jeweilige Formular herunterladen.

    Voraussetzungen

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle : Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Harz: Ergänzung Leistungsbeschreibung

    zu 1.: § 45 (1), (6) StVO, RSA, MVAS, ZTV-SA

    zu 2.: § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    zu 3.: § 29 abs. 2 StVO

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde und laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, unterschreiben es und reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Antragsfrist: 14 Tage (Mindestantragsfrist)

    Hinweise für Harz: Ergänzung Leistungsbeschreibung

    zu 1.: Bearbeitungszeit i.d.R. 14 Tage, bei nötigen Vollsperrungen vier Wochen

    zu 2.: Bearbeitungszeit i.d.R. zwei Wochen

    zu 3.: Kleinere Veranstaltungen - mind, 2 Wochen, bei dabei nötigen Vollsperrungen - mind. 4 Wochen, Großveranstaltungen - mind. 3 Monate

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.)

    Kosten

    Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.: Gebühr ab 30.00 EUR bis 200.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Hinweise für Harz: Ergänzung Leistungsbeschreibung

    zu 1.: Polizeirevier Harz, Straßenbaulastträger, örtliche Verkehrsbehörden

    zu 2.: Örtliche Verkehrsbehörden (Ordnungsämter), Polizeirevier Harz, Straßenbaulastträger

    zu 3.: Polizeirevier Harz, Straßenbaulastträger, örtliche Verkehrsbehörden

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Gehwegsperrung, Baustelle, Genehmigung, Baumaßnahme, Verkehrsrechtliche Anordnung, Beschilderung, Verkehrsraumeinschränkung, Straßensperrung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de