Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Unterhaltsansprüche geltend machen

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Erziehen Sie Ihr Kind allein, dann muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen. Als Mutter haben Sie bereits im Mutterschutz Anspruch auf Unterhalt, als Vater unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das Jugendamt Sie rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.

    Welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, erörtern Sie zusammen mit dem Jugendamt in einem persönlichen Gespräch. Das Jugendamt hilft Ihnen dann dabei, Schreiben zu formulieren, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln oder eine Pfändung einzuleiten, wenn dies notwendig ist.

    Beistandschaft

    Sie können beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Es kann zum Beispiel

    • den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
    • die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
    • den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
    • den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
    • eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
    • den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
    • die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
    • den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

    Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.

    Beistandschaft beenden

    Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 22 Fachdienst Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale), Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bernburger Straße 13

    39418 Staßfurt

    Sitz der Fachdienstleitung

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale), Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Friedensallee 25

    06406 Bernburg

    Außenstelle Bernburg

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale), Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Besondere Sprechzeiten : SG Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst und Adoptionen Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 -12:00, 14:00 - 16:00 Uhr SG Unterhaltsvorschuss SG Beistandschaften/Unterhalt/Beurkundung in Bernburg (Saale) Di 09:00 -12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung Schwangerenkonfliktberatung in Bernburg (Saale) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Mi nach Vereinbarung Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten Bundeselterngeld Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1630(Fachdienstleiterin)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1655(22.1 SG Jugendschutz, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Familienhebammen)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1670(22.2 SG Allgemeiner Sozialer Dienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1817(22.3 SG Besonderer Sozialer Dienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1392(22.4 SG Kinderförderungsgesetz, Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1716(22.5 SG Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen, Amtsvormundschaften/Pflegschaften)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1910(22.6 SG Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1672(22.7 SG Wirtschaftliche Jugendhilfe, Bundeselterngeld und Kostenbeiträge)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1667(22.8 SG Jugendförderung, Prävention und Jugendgerichtshilfe)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1695(Bereich Schwangerschafts-/Schwangerenkonfliktberatung)

    Fax: +49 3471 684-551631(Fax-Nr. für das gesamte Jugendamt)

    E-Mail: jugend-familie@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Salzlandkreis - Fachdienst Jugend und Familie - 22.5 SG Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen, Amtsvormundschaften/Pflegschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensallee 25

    06406 Bernburg (Saale)

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Sondersprechzeiten : SG Beistandschaften/Unterhalt/Beurkundung Di 09:00 -12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1716

    Fax: +49 3471 684-551716

    E-Mail: jugend-familie@kreis-slk.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2017 (von: Pressel, Elke)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Salzlandkreis - Fachdienst Jugend und Familie - 22.6 SG Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensallee 25

    06406 Bernburg (Saale)

    Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten : Montag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1910

    Fax: +49 3471 684-551910

    E-Mail: jugend-familie@kreis-slk.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2017 (von: Pressel, Elke)

    Technisch geändert am 18.10.2023 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
    • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jugendamt, SGB VIII, Unterhalt, Getrenntlebend, Unterhaltsforderung, Scheidung, Trennung, Beistandschaft, Unterhaltsanspruch, Kindesunterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)