Unterhaltsansprüche geltend machen
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Erziehen Sie Ihr Kind allein, dann muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen. Als Mutter haben Sie bereits im Mutterschutz Anspruch auf Unterhalt, als Vater unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das Jugendamt Sie rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.
Welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, erörtern Sie zusammen mit dem Jugendamt in einem persönlichen Gespräch. Das Jugendamt hilft Ihnen dann dabei, Schreiben zu formulieren, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln oder eine Pfändung einzuleiten, wenn dies notwendig ist.
Beistandschaft
Sie können beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Es kann zum Beispiel
- den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
- die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
- den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
- den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
- eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
- den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
- die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
- den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.
Beistandschaft beenden
Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 22 Fachdienst Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 200 Gebühren: ja - Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 4 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bernburg (Saale), Karlsplatz
Linie:- Bus: Über mehrere Linien zu erreichen!
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Hausanschrift
Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 22 Fachdienst Jugend und Familie, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
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Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Besondere Sprechzeiten: SG Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst und Adoptionen Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 -12:00, 14:00 - 16:00 Uhr SG Unterhaltsvorschuss SG Beistandschaften/Unterhalt/Beurkundung in Bernburg (Saale) Di 09:00 -12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung Schwangerenkonfliktberatung in Bernburg (Saale) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Mi nach Vereinbarung Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten Bundeselterngeld Di 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1695(Bereich Schwangerschafts-/Schwangerenkonfliktberatung)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1392(22.4 SG Kinderförderungsgesetz, Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege)
Fax: +49 3471 684-551631(Fax-Nr. für das gesamte Jugendamt)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1716(22.5 SG Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen, Amtsvormundschaften/Pflegschaften)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1817(22.3 SG Besonderer Sozialer Dienst)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1667(22.8 SG Jugendförderung, Prävention und Jugendgerichtshilfe)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1655(22.1 SG Jugendschutz, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Familienhebammen)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1910(22.6 SG Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1672(22.7 SG Wirtschaftliche Jugendhilfe, Bundeselterngeld und Kostenbeiträge)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1670(22.2 SG Allgemeiner Sozialer Dienst)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1630(Fachdienstleiterin)
E-Mail: jugend-familie@kreis-slk.de
Internet
Salzlandkreis - Fachdienst Jugend und Familie - 22.5 SG Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen, Amtsvormundschaften/Pflegschaften
Adresse
Hausanschrift
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- Behindertenparkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Rheineplatz, Bernburg (Saale)
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 200 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage, Bernburg (Saale), Karlsplatz
Anzahl: 4 Gebühren: ja
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Sprechzeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Sondersprechzeiten: SG Beistandschaften/Unterhalt/Beurkundung Di 09:00 -12:00, 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung
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Salzlandkreis - Fachdienst Jugend und Familie - 22.6 SG Unterhaltsvorschuss
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Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.: Abgabe kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
Unterhaltsforderung, Kindesunterhalt, Unterhaltsanspruch, Beistandschaft, Unterhalt, Getrenntlebend, Jugendamt, SGB VIII, Scheidung, Trennung