Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

    Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
    • Ort und Tag ihrer Geburt,
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Schmiedeberg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    06905 Bad Schmiedeberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz und Leipziger Straße (Parkscheibe)
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Schmiedeberg, Markt
      Linie:
      • Bus: Rufbus
    • Haltestelle: Bad Schmiedeberg, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wittenberg - Bad Schmiedeberg - Wittenberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nur nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: nur nach Vereinbarung Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034925 68-200

    Telefon Festnetz: 034925 68-260

    E-Mail: stadt@bad-schmiedeberg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
         

    Voraussetzungen

    • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
        • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Und Ministerium für Inneres und Sport am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Nachlassabwicklung, Standesamt, Bestattung, Sterbeurkunde, Tod, internationale Sterbeurkunde, Urkunde nachbestellen, Sterberegister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English