Sterbeurkunde beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
Wir bieten in der Stadt Güsten, Stadt Alsleben (Saale), Gemeinde Plötzkau und Gemeinde Ilberstedt 6 mögliche Räumlichkeiten zur Durchführung von Eheschließungen an.
Eheschließungen finden an allen Orten wochentags während der Öffnungszeiten und samstags bis 14:00 Uhr statt.
Lassen Sie sich im Standesamt beraten, welches Trauzimmer zu welcher Zeit zur Verfügung steht.
In Alsleben (Saale) wird auch das Stadtgemeinschaftshaus angeboten für bis zu 80 Gäste (Bild folgt)
Die anderen Räumlichkeiten, die angeboten werden, finden Sie weiter unten auf der Seite.
Adresse
Postanschrift
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Rathaus Alsleben (Saale) ist kein Aufzug vorhanden.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten unterscheiden sich in den verschiedenen Standesämtern, für mehr Informationen bitte auf das für Sie zutreffende Standesamt klicken.
Kontakt
E-Mail: standesamt@saale-wipper.de
Formulare
Anforderung einer Sterbeurkunde
erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Und Ministerium für Inneres und Sport 10.09.2020 am 22.03.2024
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Sterbeurkunde ausstellen
Fachlich freigegeben durch Und Ministerium für Inneres und Sport am 10.09.2020
Stichwörter
Standesamt, Tod, Urkunde nachbestellen, internationale Sterbeurkunde, Nachlassabwicklung, Sterberegister, Sterbeurkunde, Sterbefall, Bestattung