• Wernigerode (Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt)
Sterbeurkunde Ausstellung

Sterbeurkunde beantragen

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

Beschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

  • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
  • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
     

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 1

38855 Wernigerode

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3943 654-340

Telefon Festnetz: +49 3943 654-341

Telefon Festnetz: +49 3943 654-342

Telefon Festnetz: +49 3943 654-343

Telefon Festnetz: +49 3943 654-345

Fax: +49 3943 654-344

E-Mail: standesamt@wernigerode.de

Version

Technisch erstellt am 04.09.2019

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass
       

Voraussetzungen

  • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
     

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Und Ministerium für Inneres und Sport 10.09.2020 am 22.03.2024

Hinweise für Sachsen-Anhalt: Sterbeurkunde ausstellen

Fachlich freigegeben durch Und Ministerium für Inneres und Sport am 10.09.2020

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 01.07.2024

Stichwörter

Standesamt, Tod, Urkunde nachbestellen, internationale Sterbeurkunde, Nachlassabwicklung, Sterberegister, Sterbeurkunde, Sterbefall, Bestattung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020