Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

    Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
    • Ort und Tag ihrer Geburt,
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Südliches Anhalt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markplatz 1

    06388 Gröbzig

    Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)

    Bus: 422, 424


    Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)

    Bus: 422, 424


    Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)

    Bus: 424

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Südliches Anhalt

    OT Weißandt-Gölzau - Postanschrift

    Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)

    Bus: 422, 424


    Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)

    Bus: 422, 424


    Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)

    Bus: 424

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034978 265-70

    Fax: 034978 265-19

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Tellensky, Manuela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
         

    Voraussetzungen

    • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
        • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Sterbeurkunde ausstellen

    Fachlich freigegeben durch Und Ministerium für Inneres und Sport am 10.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Urkunde nachbestellen, Sterbeurkunde, Sterberegister, Standesamt, Bestattung, Sterbefall, internationale Sterbeurkunde, Tod, Nachlassabwicklung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)