Sterbeurkunde beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Beetzendorf, ZOB
Bus: 300, 310, 800
Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Beetzendorf, ZOB
Bus: 300, 310, 800
Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Beetzendorf, ZOB
Bus: 300, 310, 800
Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039000 97-283(Beetzendorf)
Telefon Festnetz: 039000 97-285(Diesdorf)
Fax: 039000 288(Beetzendorf)
Fax: 039000 97-180(Diesdorf)
E-Mail: info@vg-beetzendorf.de
Bankverbindung
VBG Beetzendorf-Diesdorf
Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf
IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87
BIC: NOLADE21SAW
Bankinstitut: Sparkasse Altmark West
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss in Beetzendorf ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.
erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Sterbeurkunde ausstellen
Fachlich freigegeben durch Und Ministerium für Inneres und Sport am 10.09.2020
Stichwörter
Urkunde nachbestellen, Sterbeurkunde, Sterberegister, Standesamt, Bestattung, Sterbefall, internationale Sterbeurkunde, Tod, Nachlassabwicklung