Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Markt
Bus: Stadtlinie
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1254
06262 Querfurt
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034771 60134
Fax: 034771 60193
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bzw. gehbehinderte Bürger melden sich bitte vorab telefonisch an.
Stichwörter
Gewerbeamt
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune