Standplatzgenehmigung

    Standplatzzulassung für Märkte beantragen

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine  Zulassung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.

    Ansprechpartner

    Stadt Leuna - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    06237 Leuna

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sachsenplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Sachsenplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    06237 Leuna

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sachsenplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Sachsenplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 840-133

    Fax: 03461 813-222

    E-Mail: info@leuna.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Jeder Antrag muss enthalten:

    • Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
    • Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
    • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
    • Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
    • verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
    • Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)

    Rechtsbehelf

    unterschiedlich

    Kosten

    Standgeld

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English