Standplatzgenehmigung

    Standplatzzulassung für Märkte beantragen

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine  Zulassung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Goldene Aue - SG Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 8

    06537 Kelbra (Kyffhäuser)

    Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Storkeyplatz (Penny-Markt)
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Kelbra, Wendeschleife Gymnasium

    Bus: 495, 514

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034651 383-440

    Telefon Festnetz: 034651 383-430

    Fax: 034651 383-22

    E-Mail: info@vwg-goldene-aue.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.12.2015 (von: Kindler, Nancy)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Jeder Antrag muss enthalten:

    • Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
    • Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
    • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
    • Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
    • verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
    • Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)

    Rechtsbehelf

    unterschiedlich

    Kosten

    Standgeld

    Hinweise für Goldene Aue: Spezialisierung Gebühr für die Verwaltungsgemeinschaft Goldene Aue

    Auskünfte zu Gebühren erteilt das zuständige Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft "Goldene Aue".

    Auskünfte zu Gebühren erteilt das zuständige Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft "Goldene Aue".

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)