Standplatzgenehmigung
Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Stadt Mansfeld - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
Anzahl: 25 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mansfeld, Siebigeröder Straße
Linie:- Bus: 400, 431
- Haltestelle: Mansfeld, Bahnhofstraße
Linie:- Regionalbahn: "Wipperliese"
- Haltestelle: Mansfeld, Friedensallee
Linie:- Bus: 372, 400, 431
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034782 871-64
Fax: 034782 871-65
Telefon Festnetz: 034782 871-66
Telefon Festnetz: 034782 871-18
E-Mail: ordnungsamt@mansfeld.eu
Internet
Weitere Informationen
Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune