Standplatzgenehmigung
Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Stadt Jerichow - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Kirche (außer Donnerstags-Markttag)
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Jerichow, Kirche
Linie:- Bus: 742
Öffnungszeiten
Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr Freitag: 9-12 Uhr
Kontakt
Fax: 039343 927-30
Telefon Festnetz: 039343 927-25
E-Mail: sabine.pansch@stadt-jerichow.de
E-Mail: post@stadt-jerichow.de
Internet
Weitere Informationen
Erdgeschoss ebenerdig
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune