Standplatzgenehmigung
Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Stadt Genthin - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Genthin, Markt
Linie:- Bus: 750
- Haltestelle: Genthin, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Berlin - Magdeburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03933 876-210(Telefonnummer geändert)
Fax: 03933 876-140
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Internet
Weitere Informationen
RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune