Standplatzgenehmigung

    Standplatzzulassung für Märkte beantragen

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine  Zulassung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.

    Ansprechpartner

    Stadt Osterwieck - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 11

    38835 Osterwieck

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039421 793-305

    Fax: 039421 793-333

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bzw. Gehbehinderte haben nach telefonischer Voranmeldung die Möglichkeit, das Objekt entsprechend aufzusuchen

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2010

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    Jeder Antrag muss enthalten:

    • Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
    • Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
    • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
    • Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
    • verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
    • Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)

    Rechtsbehelf

    unterschiedlich

    Kosten

    Standgeld

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020