Standplatzgenehmigung
Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Stadt Osterwieck - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Osterwieck, Busbahnhof
Linie:- Bus: 203, 219, 255
- Haltestelle: Osterwieck, Anger
Linie:- Bus: 203
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039421 793-305
Fax: 039421 793-333
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bzw. Gehbehinderte haben nach telefonischer Voranmeldung die Möglichkeit, das Objekt entsprechend aufzusuchen
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune