Standplatzgenehmigung
Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Obere Aller - Fachbereich II
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
Linie:- Bus: 2, 8, 13
- Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bärbel Kuch (Leiterin Ordnungs- und Bauverwaltung)
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte im Gebäude Schulplatz 1 melden.
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune