Standplatzgenehmigung

    Standplatzzulassung für Märkte beantragen

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine  Zulassung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Dorfstraße 26

    39171 Sülzetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39205 646-25

    E-Mail: gewerbeamt[at]gemeinde-suelzetal.de

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Jeder Antrag muss enthalten:

    • Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
    • Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
    • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
    • Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
    • verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
    • Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sülzetal: Spezialisierung

    Das Standgeld wird nach der Satzung über den Marktverkehr der Gemeinde Sülzetal in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren erhoben.

    Rechtsbehelf

    unterschiedlich

    Kosten

    Standgeld

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de