Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Hinweise für Oebisfelde-Weferlingen: Standplatzzulassung (Märkte) in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Für die Überlassung der Standplätze und für die Benutzung der stadteigenen Marktstände auf dem Wochenmarkt im Ortsteil Oebisfelde sind Gebühren zu entrichten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Wochenmarktsatzung.
Für die Überlassung der Standplätze und für die Benutzung der stadteigenen Marktstände auf dem Wochenmarkt im Ortsteil Oebisfelde sind Gebühren zu entrichten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Wochenmarktsatzung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Stadt Oebisfelde-Weferlingen - Allgemeines Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Oebisfelde
Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
Weferlingen
Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Oebisfelde
Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
Weferlingen
Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Oebisfelde
Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
Weferlingen
Leider kein ebenerdiger Zugang möglich. Wenn möglich Termin in Oebisfelde vereinbaren, andernfalls bitten wir um telefonische Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Hinweise für Oebisfelde-Weferlingen: Standplatzzulassung (Märkte) in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Bitte entnehmen Sie die Kosten der Marktgebührensatzung.
Bitte entnehmen Sie die Kosten der Marktgebührensatzung.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune