Standplatzgenehmigung
Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedere Börde - Ordnung- und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hof des Verwaltungsgeländes
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Groß Ammensleben - Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Elbe-Saale-Bahn KBS 308
- Haltestelle: Groß Ammensleben - Gaststätte "Zur Post"
Linie:- Bus: Linie 617
- Haltestelle: Groß Ammensleben - Bahnhofstaße
Linie:- Bus: Linie 610
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.30-17.45 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039202 88-412
Fax: 039202 88-413
Telefon Festnetz: 039202 88-402
E-Mail: gewerbeamt@niedere-boerde.de
E-Mail: ordnungsamt@niedere-boerde.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune