Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Stadt Zörbig - Gewerbeamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Zörbig, Markt
Linie:- Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Seit dem 13.03.2020 (Corona) arbeitet die Stadt Zörbig nur nach Terminvergabe. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen MitarbeiterInnen. Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr (+ Pass- und Meldewesen noch 13.00 - 17.00 Uhr) Freitag: geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 034956 60-211
Fax: 034956 60-222
Weitere Informationen
Stadt Zörbig - Ordnung / Fundbüro
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Zörbig, Markt
Linie:- Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Seit dem 13.03.2020 (Corona) arbeitet die Stadt Zörbig nur nach Terminvergabe. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen MitarbeiterInnen. Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr (+ Pass- und Meldewesen noch 13.00 - 17.00 Uhr) Freitag: geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 034956 60-210
Fax: 034956 60-111
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune